Die Datenschutzbeauftragte

Auch Firmen, die nicht zwingend einen Datenschutzbeauftragen [DSB] bestellen müssen, gehen oft auf Nummer sicher und haben einen DSB bestellt.

Doch was sind die Aufgaben eines DSB?

Die DSB wirkt auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hin, insbesondere

  • überwacht sie die ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • unterstützt bei der Erstellung der Verarbeitungsübersicht und Datenschutzfolgeabschätzungen
  • unterweist und sensibilisert die Mitarbeiter in Sachen Datenschutz
  • ist sie Ansprechpartner für die Geschäftsleitung, Personalvertretung, Mitarbeiter, Kunden, usw.
  • nimmt sie zur Abstimmung in Zweifelsfällen Kontakt zu den Aufsichtsbehörden auf
  • informiert sie, wenn sich gesetzlich etwas geändert hat
  • berichtet er dem Vorstand über durchgeführte und notwendige bzw. geplante Datenschutzmaßnahmen
  • kontrolliert die Einhaltung im Umgang mit personenbezogenen Daten

Die Unternehmen können einen eigenen Mitarbeiter oder einen Externen zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen sind externe DSB günstiger.

Der interne Datenschutzbeauftragte

Der interne Datenschutzbeauftragte [DSB] benötigt die gleichen Kompetenzen wie der externe Datenschutzbeauftragte. Soweit ihm die fachliche Qualifikation in Teilbereichen noch fehlt, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese erworben und aktuell gehalten werden können. Vorteilhaft kann hier die vorhandene Kenntnis der Betriebsabläufe sein.

Mitglieder der Unternehmensleitung (z. B. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer) dürfen jedoch nicht zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt werden, da es hier zu einem Interessenskonflikt kommt.

Konzentrieren Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft - Datenschutz wird so kalkulierbar.

Der extern Datenschutzbeauftragte

Externe Datenschutzbeauftragte [DSB] verfügen über vielfältige Erfahrungen aus anderen Unternehmen und sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Die oft recht teuren Fortbildungen sind bereits im Preis inbegriffen. Die Ausbildung und das Freistellen eines Mitarbeiters, der für die Belange des Datenschutzes nicht für seine eigentliche Arbeit verfügbar ist, entfällt ebenfalls.

Ein Außenstehender wird häufig unvoreingenommen akzeptiert, innerbetriebliche Interessenskonflikte können vermieden werden. Betriebsabläufe werden objektiv bewertet, die häufig anzutreffende "Betriebsblindheit" entfällt.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft - lagern Sie den Datenschutz aus.